Zwanzig Jahre lang einen festen Betrag für jede Kilowattstunde, die ins Netz geht: Diese Einspeisevergütung soll es für neue Solaranlagen ab 2027 nicht mehr geben. So steht es im Gesetzentwurf der Bundesregierung, der seit dem 7. September 2026 im Bundestag liegt (Drucksache 21/7867). Beschlossen ist er noch nicht. Hier steht, was der Entwurf vorsieht, was er für Ihr Dach heißt und was Sie jetzt tun können.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis 31. Dezember 2026 in Betrieb: Für diese Anlagen gilt laut Entwurf das bisherige Recht weiter, also 20 Jahre feste Einspeisevergütung.
- Ab 1. Januar 2027 in Betrieb: Keine feste Vergütung mehr. Kleine Anlagen bekommen höchstens 36 Monate eine Übergangszahlung, danach verkaufen sie ihren Strom über einen Direktvermarkter.
- Neue Grenze fürs Einspeisen: Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen dauerhaft höchstens die Hälfte ihrer Leistung ins Netz geben dürfen, auch mit Smart Meter.
- Noch kein Gesetz: Bundestag und Bundesrat haben noch nicht abgestimmt, und die EU-Kommission muss zustimmen.
Was der Entwurf für neue Anlagen ändert
Keine feste Einspeisevergütung. Wer heute eine Anlage in Betrieb nimmt, bekommt vom Netzbetreiber 20 Jahre lang einen festen Betrag für jede eingespeiste Kilowattstunde. Für neue Anlagen will die Bundesregierung das abschaffen. Sie sollen ihren Strom stattdessen über einen Dienstleister am Markt verkaufen. Das heißt Direktvermarktung.
Übergangszahlung für 36 Monate. Damit kleine Anlagen nicht vom ersten Tag an einen Direktvermarkter brauchen, sieht der Entwurf eine befristete Übergangszahlung vor. Sie läuft bis zum Ende des 36. Monats nach der Inbetriebnahme und liegt 1 Cent pro Kilowattstunde unter dem Satz, der sonst gälte (§ 25 Abs. 2 und § 53 Abs. 1 des Entwurfs). Sie gilt nur für kleine Anlagen, und die Grenze sinkt Jahr für Jahr:
| Inbetriebnahme | Übergangszahlung für Anlagen unter |
|---|---|
| 2027 | 50 kW |
| 2028 | 25 kW |
| 2029 und 2030 | 7 kW |
| ab 2031 | keine |
Danach: verkaufen oder abgeben. Nach der Übergangszeit verkaufen Sie den Strom über einen Direktvermarkter. Für die ersten vier Jahre in der Direktvermarktung sieht der Entwurf einen Bonus für kleine Anlagen vor. Wer keinen Direktvermarkter will, kann den Strom einer Anlage unter 100 kW auch ohne Bezahlung an den Netzbetreiber abgeben (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 des Entwurfs).
Höchstens 50 Prozent Einspeisung. Neue Solaranlagen auf Gebäuden unter 100 kW sollen am Netzanschluss dauerhaft höchstens die Hälfte ihrer installierten Leistung einspeisen dürfen, mit oder ohne Smart Meter (§ 9 Abs. 2b des Entwurfs). Den Rest nutzen Sie selbst, laden damit einen Speicher, oder die Anlage regelt ab. Die Bundesregierung will damit erreichen, dass neue Solaranlagen in der Regel mit Speicher gebaut werden.
Smart Meter ab 2 kW. Anlagen mit mehr als 2 kW sollen ein intelligentes Messsystem bekommen. Balkonkraftwerke bis 2 kW Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung sind von den neuen Pflichten ausgenommen.
Was gilt, wenn Ihre Anlage noch 2026 läuft
Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, gilt laut Entwurf grundsätzlich das EEG in der Fassung vom 31. Dezember 2026 weiter (§ 100 Abs. 1 des Entwurfs). Sie bekommen die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre. Die 50-Prozent-Grenze gilt laut Begründung nur für neue Anlagen.
Es zählt der Tag der Inbetriebnahme, nicht der Tag des Vertrags. Nach dem EEG ist eine Anlage in Betrieb, wenn sie fest montiert und mit Wechselrichter installiert ist und zum ersten Mal Strom erzeugt hat (§ 3 Nr. 30 EEG). Innerhalb eines Monats danach muss sie im Marktstammdatenregister gemeldet sein. Beides übernehmen wir für Sie.
Auch nach heutigem Recht gibt es für neue Anlagen keine Vergütung, solange der Börsenstrompreis negativ ist. Das gilt seit Februar 2025. Verzögert sich das neue Gesetz, gilt bis zu seinem Inkrafttreten das heutige EEG weiter. Für Anlagen, deren 20 Jahre enden, ändert der Entwurf wenig; mehr dazu in unserem Artikel zu Ü20-Anlagen.
Lohnt sich eine Solaranlage ohne feste Vergütung?
Ja, wenn Sie einen großen Teil des Stroms selbst nutzen. Jede Kilowattstunde vom eigenen Dach ersetzt Strom aus dem Netz, der ein Vielfaches der Einspeisevergütung kostet. Das sieht auch die Bundesregierung so: Kleine Solaranlagen seien „oft bereits ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich“, wenn der Eigenverbrauch hoch ist (Begründung zum Entwurf).
Ab 2027 wird der Speicher wichtiger. Mit der 50-Prozent-Grenze geht Mittagsstrom verloren, den Sie weder verbrauchen noch speichern. Ein Speicher, eine Wallbox oder eine Wärmepumpe holen mehr aus jeder Kilowattstunde.
Schaffen Sie es noch 2026?
Bis zum 31. Dezember bleiben wenige Wochen. Ob es bei Ihnen klappt, hängt vom Dach, vom Zählerschrank und von der Lieferzeit der Komponenten ab. Fragen Sie jetzt an: Im Erstgespräch sagen wir Ihnen ehrlich, ob ein Termin noch 2026 realistisch ist, und rechnen Ihre Anlage für beide Fälle durch.
Wie es weitergeht
Der Bundestag hat noch nicht abgestimmt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie rechnet jetzt mit der Woche vom 9. bis 13. November, danach entscheidet der Bundesrat. Außerdem muss die EU-Kommission die neuen Förderregeln genehmigen (§ 104 des Entwurfs). Bis dahin kann sich am Entwurf noch einiges ändern. Wir prüfen den Stand und passen diesen Artikel an. Das Datum oben zeigt, wann wir zuletzt geprüft haben.