Ü20-Anlage: Was tun, wenn nach 20 Jahren die Einspeisevergütung endet?

Was ab dem 21. Jahr für Ihre alte Solaranlage gilt, was die Anschlussvergütung bringt und wann sich Eigenverbrauch, Speicher oder neue Module lohnen.

Die feste Einspeisevergütung läuft 20 volle Kalenderjahre, dazu kommt das Jahr der Inbetriebnahme. Für Anlagen, die 2006 ans Netz gingen, endet sie also am 31. Dezember 2026. Abschalten müssen Sie deshalb nichts: Die Anlage darf weiterlaufen, und Sie bekommen weiter Geld für Ihren Strom, nur deutlich weniger. Hier steht, was ab dem 21. Jahr gilt und was Sie aus Ihrer Anlage noch machen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie nichts tun: Die Anlage speist weiter ein, und Sie bekommen automatisch eine Anschlussvergütung, nach heutigem Recht bis Ende 2032.
  • Wie viel: Sie richtet sich nach dem Marktwert für Solarstrom, abzüglich einer kleinen Pauschale. Die Verbraucherzentrale rechnet mit etwa 3 bis 8 Cent pro Kilowattstunde.
  • Was sich meist mehr lohnt: den Strom selbst nutzen. Jede Kilowattstunde vom eigenen Dach ersetzt Strom aus dem Netz, der ein Vielfaches kostet.
  • Was Sie nicht vergessen dürfen: Die Anlage muss im Marktstammdatenregister stehen, und jede Änderung müssen Sie dort melden.

Was nach 20 Jahren automatisch passiert

Endet die feste Vergütung, nimmt der Netzbetreiber Ihren Strom weiter ab und zahlt den Jahresmarktwert Solar. Diesen Wert veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber Anfang des Folgejahres; 2025 lag er bei 4,51 Cent pro Kilowattstunde. Davon zieht der Netzbetreiber eine Pauschale ab: 0,23 Cent für 2026. Hat Ihre Anlage ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), halbiert sich die Pauschale.

Dafür müssen Sie nichts beantragen. Speist Ihre Anlage heute den ganzen Strom ein (Volleinspeisung), wird weiter die ganze Menge bezahlt. Nutzen Sie schon einen Teil selbst, bekommen Sie das Geld für den Überschuss.

Diese Anschlussvergütung war zuerst bis Ende 2027 befristet. Das Solarpaket I hat sie 2024 bis Ende 2032 verlängert. Der Gesetzentwurf für das EEG 2027 behält sie bei: Ausgeförderte Anlagen werden automatisch dieser Abnahme zugeordnet, bezahlt wird der Jahresmarktwert, höchstens 10 Cent pro Kilowattstunde, bis zum 31. Dezember 2032 (§§ 21c, 23b, 25 Abs. 3 des Entwurfs). Die geplante Abschaffung der festen Vergütung betrifft nur neue Anlagen; mehr dazu in unserem Artikel zum EEG 2027.

Ihre Möglichkeiten

1. Weiterlaufen lassen

Das ist der einfachste Weg und kostet nichts. Er bringt aber wenig: Eine Kilowattstunde, für die Sie in den ersten 20 Jahren ein Vielfaches bekamen, bringt jetzt nur noch wenige Cent.

2. Auf Eigenverbrauch umstellen

Statt alles einzuspeisen, nutzen Sie den Strom zuerst im eigenen Haus und speisen nur den Rest ein. Dafür muss ein Elektro-Fachbetrieb die Anlage im Zählerschrank umklemmen. Laut Verbraucherzentrale kostet das im einfachsten Fall ab 200 Euro, mit neuem Zählerschrank bis zu 2.000 Euro (ohne Speicher).

Ein Beispiel mit runden Annahmen: Eine alte 5-kWp-Anlage erzeugt im Jahr etwa 4.500 Kilowattstunden. Bei Volleinspeisung zu 4 Cent bringt das rund 180 Euro. Nutzen Sie 30 Prozent davon selbst und zahlen für Strom aus dem Netz 30 Cent, sparen Sie dafür rund 405 Euro. Für den eingespeisten Rest kommen rund 126 Euro dazu. Zusammen sind das etwa 530 Euro statt 180 Euro im Jahr. Wie viel es bei Ihnen ist, hängt von Ihrem Verbrauch und Ihrem Stromtarif ab.

3. Mehr selbst verbrauchen

Je mehr Strom Sie tagsüber selbst nutzen, desto mehr lohnt sich die Umstellung. Das gelingt mit einem Stromspeicher, einer Wärmepumpe, einem Elektroauto mit Wallbox oder einem Heizstab für warmes Wasser. Oft hilft es schon, Wasch- und Spülmaschine mittags laufen zu lassen.

4. Neue Module dazubauen oder die Anlage ersetzen

Nach dem EEG ist jedes Solarmodul eine eigene Anlage. Neue Module neben den alten sind also eine neue Anlage, und für sie gelten die Regeln ihres Inbetriebnahmejahres. Gehen sie noch 2026 in Betrieb, bekommen sie 20 Jahre feste Vergütung: Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 starten, sind das 7,70 Cent bei Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Ab 2027 soll es für neue Anlagen keine feste Vergütung mehr geben.

Ob Sie die alten Module behalten, ergänzen oder ganz ersetzen, hängt von ihrem Zustand und von der Dachfläche ab. Moderne Module liefern auf derselben Fläche deutlich mehr Strom.

Erst prüfen, dann entscheiden

Eine Anlage, die 20 Jahre auf dem Dach war, verdient einen gründlichen Blick: Wechselrichter, Module, Stecker und Kabel, die Dachdurchführungen und der Zählerschrank. Wechselrichter halten oft nicht so lange wie die Module und wurden bei vielen Anlagen schon getauscht. Die Verbraucherzentrale rechnet für einen solchen Check mit etwa 250 bis 300 Euro.

Wir bauen seit 2006 Solaranlagen in Oberbayern und kennen Anlagen aus dieser Zeit. Wir sehen uns Ihre an und rechnen Ihnen vor, welche Variante sich für Sie lohnt. Schreiben Sie im Formular in die Nachricht, wann Ihre Anlage in Betrieb ging und wie groß sie ist, oder rufen Sie uns an.

Pflichten, die bleiben

Jede Solaranlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen sein, auch ohne Förderung. Für alte Anlagen war das bis Ende Januar 2021 fällig. Prüfen Sie, ob Ihre Anlage dort steht. Stellen Sie auf Eigenverbrauch um, ändern Sie die Anlage oder legen Sie sie still, müssen Sie das dort melden. Wenn wir den Umbau machen, übernehmen wir die Meldung für Sie.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale: Photovoltaik – Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (Stand 10. August 2026)
  2. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EEG 2027, Drucksache 21/7867 (§§ 21c, 23b, 25 und 53)

← Alle Artikel